VERORDNUNG & KOSTEN
Verordnung leicht gemacht.
Gut begleitet.

Ergotherapie wird in der Regel von Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt verordnet und zum Teil von der Krankenkasse übernommen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

———————– Die wichtigsten Schritte ———————–
Die wichtigsten Schritte

Verordnung
Ihr Arzt stellt eine Heilbehelfe und Hilfsmittel-Verordnung Ergotherapie aus.

Genehmigung
Sie reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
(Ausnahme: ÖGK, BVAEB)

Terminvereinbarung
Nach der Genehmigung vereinbaren wir einen Termin.

Start der Therapie
Die Kosten werden zum Teil von der Krankenkasse übernommen.

Verordnung
Ihr Arzt stellt eine Heilbehelfe und Hilfsmittel-Verordnung Ergotherapie aus.

Genehmigung
Sie reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
(Ausnahme: ÖGK, BVAEB)

Terminvereinbarung
Nach der Genehmigung vereinbaren wir einen Termin.

Start der Therapie
Die Kosten werden zum Teil von der Krankenkasse übernommen.
